Maklerprovision – das müssen Sie wissen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein entscheidender finanzieller Schritt. Dabei begegnet man oft dem Begriff Maklerprovision – einer Gebühr, die für die Vermittlung einer Immobilie an den Makler gezahlt wird. Was Sie über die Maklerprovision wissen sollten, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Die Maklerprovision, oft auch Courtage genannt, ist das Entgelt für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers. Diese umfassen in der Regel die Markteinschätzung, Präsentation der Objekte, Organisation von Besichtigungen, Vorbereitung des Kaufvertrages sowie die Unterstützung bei Verhandlungen und dem Vertragsabschluss.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Zahlung der Provision erfolgt üblicherweise durch denjenigen, der den Makler beauftragt hat. In Deutschland gab es jedoch mit dem Gesetz zur Regelung der Maklercourtage seit dem 23. Dezember 2020 eine Änderung, die besagt, dass bei Verkauf von Wohnimmobilien die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden muss. Diese Änderung soll eine gerechtere Verteilung schaffen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich oft nach den üblichen Sätzen des jeweiligen Bundeslandes. In Deutschland liegt sie im Allgemeinen zwischen 3,57 % und 6,25 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Jedoch kann die Höhe je nach Region und Marktlage variieren. Wir besprechen unsere Provision gerne persönlich mit Ihnen.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Fälligkeit der Provision tritt im Normalfall ein, sobald der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer durch die notarielle Beurkundung verbindlich abgeschlossen wurde. Die exakten Zahlungsmodalitäten sind üblicherweise im Maklervertrag festgehalten.

Kann ich die Provision von der Steuer absetzen?

Die Möglichkeit, die Maklerprovision steuerlich geltend zu machen, hängt vom Einzelfall ab. Beim Kauf oder Verkauf einer privaten Immobilie zur Eigennutzung ist die Provision nicht absetzbar. Wird die Immobilie jedoch als Kapitalanlage oder aus gewerblichen Gründen erworben, kann die Provision als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Die Maklerprovision stellt für viele einen nicht unerheblichen Kostenfaktor beim Immobilienerwerb dar. Dennoch kann die Inanspruchnahme eines professionellen Maklers viele Vorteile bieten und zum erfolgreichen Immobilienhandel beitragen. Für weitere Informationen rund um das Thema Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Ihr professioneller Partner im Immobilienbereich sorgen wir für Transparenz und begleiten Sie durch den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess.

Zurück zur News-Übersicht

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden. *

Wenn Sie das Formular absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zum Zweck der Zusendung eines E-Mail-Newsletters verwendet werden. Ihre Daten werden ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und niemals an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.